Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha
Lutherstraße 2 – 4
99867 Gotha
Tel.: 03621 22141101
Mail: info@regionalstiftung-gotha.de
© 2023 • Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha
Herzlich willkommen bei der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha.
Gemeinnützige Vereine, Institutionen und Verbände. Wir fördern ausschließlich Projekte, die im Landkreis Gotha realisiert werden sollen. Dabei übernehmen wir Sach- und Projektkosten ganz oder teilweise. Wichtig für eine Förderung ist, dass es sich um ein nachhaltiges und gemeinnütziges Projekt handelt, welches den Bürgern des Landkreises Gotha zu Gute kommt.
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes
insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports
Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, mit einem Stiftungskapital von 10 Mio. Euro. Aus Erträgen dieses Stiftungskapitals sowie aus Spenden, die die Stiftung erhält, finanzieren wir die Projekte. Ziel der Stiftung ist es, gemeinnützige Projekte im Landkreis Gotha finanziell zu unterstützen.
Die Kreissparkasse Gotha ist im Landkreis Gotha tätig. Als Kreissparkasse verfolgen wir nicht das Ziel der Gewinnmaximierung. Vielmehr liegt es uns am Herzen, einen Teil unserer Erträge den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in verschiedenen Projekten zurückzugeben. Dabei liegen uns die Beseitigung von Benachteiligungen, die Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Vereinsleben besonders am Herzen. Durch diese wird der Landkreis Gotha erst zu einem lebens- und liebenswerten Ort, in dem Menschen gern wohnen.
Die Regionalstiftung der Kreissparkasse arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Das bedeutet, dass keine Gehälter, Verwaltungskosten oder andere Ausgaben entstehen, die nicht den Förderzwecken zur Verfügung stehen.
besteht aus 4 Mitgliedern. Sie bereiten gemeinsam mit den Initiatoren die Projektunterlagen auf, klären den Finanzierungsbedarf und stellen die Projekte dem Stiftungsrat vor. Nach einer positiven Entscheidung werden die entsprechenden Gelder ausgezahlt und das Projekt öffentlichkeitswirksam begleitet.
besteht aus 7 Mitgliedern. Sie überwachen die Arbeit des Vorstandes und entscheiden, welche Projekte in welchem Umfang gefördert werden. Im Stiftungsrat sind neben dem Landrat des Landkreises Gotha, Mitglieder des Kreistages tätig. Sie werden vom Kreistag in dieses Amt berufen.
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